Einladung zum Vortrag: „Wie das deutsche Recht nach Japan kam“
Liebe Mitglieder und Freunde der Deutsch-Japanischen Gesellschaft Osnabrück!
Wir möchten Sie gerne zu dem Vortrag „Wie das deutsche Recht nach Japan kam“ von Prof. Dr. jur. Heinrich Menkhaus (Lehrstuhl für Deutsches Recht/ Leiter Institut für Rechtsvergleichung Rechtswissenschaftliche Fakultät & Rechtsgraduiertenschule Meiji University, Tokyo, Japan) einladen.
Wann: Donnerstag, 13. Juni 2024, 18:00-20:00 Uhr
Wo: Uni OS, Gebäude 15 (Seminarstraße 20, gegenüber Gaststätte Balou), Raum 114
Abstract:
Von 1639 bis 1854 verfolgte Japan eine Außenpolitik, die als Abschließung bekannt ist. Japaner durften das Land nicht verlassen und Ausländer dasselbe nicht betreten. Als Folge der Kanonenboot-Politik der USA musste dieser Zustand beendet werden. Den USA und anderen Staaten gelang es sog. „Ungleiche Verträge“ mit Japan schließen. Ungleich, weil die Souveränität Japans als Staat von den Signaturmächten nicht in vollem Umfang anerkannt wurde. Japan war deshalb bestrebt, diese Abkommen zu revidieren. Die Voraussetzung war die Einführung eines „modernen“ Rechtssystems. In diesem Prozess kam dem deutschen Recht eine besondere Rolle zu, die es bis heute innehat.
Veranstalter: Forschungsstelle Japan der Uni Osnabrück und Deutsch-Japanische Gesellschaft Osnabrück
Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen.